21.05.2012  
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Private Dichtheitsprüfungen - Ruhe bewahren -

Das das Thema "Private Dichtheitsprüfung im Sinne des § 61a" momentan im Landtag NRW erneut diskutiert wird -und die weitere Entwicklung nicht abgesehen werden kann- wird die Gemeinde Heek keine Satzung erlassen oder weitergehende Regelungen treffen. Erst sollen die neuen Erkenntnisse und Beschlüsse aus Düsseldorf hier abgewartet werden.

Privaten Eigentümern von Grundstücken wird daher dringend angeraten zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbegründet eine Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen. Gründe, die doch zu einer Prüfung vor Erlass einer gemeindlichen Satzung Veranlassung geben können, sind zum Beispiel per se durchzuführende Arbeiten am Leitungsnetz, Außenanlagen oder ähnliches.

Sollten Sie sich hierzu unsicher fühlen, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Heek.

Trotzdem halten wir an dieser Stelle Infomationen zu diesem Thema weiterhin vor.

Ihre Gemeinde Heek


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